Änderung der Friedhofssatzung: Assistenzhunde

Am 13.10.2015 stellte ich über unsere Fraktion den nachfolgenden Antrag in das Gremiensystem der Landeshauptstadt ein. In seiner Sitzung vom 08.12.2015 wurde der Antrag im Stadtrat angenommen.

Änderung der Friedhofssatzung

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken wie folgt zu ändern:
In § 7 Verhalten auf dem Friedhof, Abs. 3 i) und § 35 Ordnungswidrigkeiten, Abs. 2 i) wird das Wort „Blindenhunde“ durch „Assistenzhunde“ ersetzt.

Begründung:
Assistenzhunde helfen Menschen mit körperlichen oder kognitiven Behinderungen, jedoch gibt es auch Hunde für Menschen mit Diabetes, Rollstuhlbegleithunde, Signalhunde für Gehörlose, zur Hilfe bei epileptischen Anfällen und noch einige mehr. Blindenführhunde sind nur eine Spezialisierung von Assistenzhunden. Eine Einschränkung auf Blindenführhunde würde andere Menschen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen, die auf die Assistenz ihres Tieres angewiesen sind, benachteiligen.