Die Affäre Rupp

Schon bei der handstreichartigen Neubesetzung des saarländischen Landesbehindertenbeauftragten Ende Juni diesen Jahres war meine Verwunderung über Christa Rupps Verständnis für Behindertenpolitik groß:

29 Jahre, nachdem die Landesregierung das Amt des Behindertenbeauftragten als Stabsstelle im Sozialministerium installiert hatte, wird diese Position 2017 in ein Ehrenamt umgewandelt und damit deutlich entwertet. Ich war mir sicher, dass sich aus den Reihen der Behindertenselbsthilfe niemand hierfür hergeben würde.

Doch weit gefehlt: Ohne jedwede Diskussion wurde man in der Saarbrücker Zeitung nicht nur über die oben erwähnte Umwandlung der Funktion in ein Ehrenamt unterrichtet, sondern auch darüber, dass Rupp, amtierende erste Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverein e. V. für das Saarland, diese Stelle übernehmen wird.

Nachdem der meine Verwunderung begleitende Ärger hierüber verflogen war, übte ich mich in Geduld und Fairness und beschloss, Rupp – wie jedem anderen auch – eine Chance zu geben. Menschen wachsen schließlich mit ihren Aufgaben.

Der jüngste Artikel Rupps in der Saarbrücker Zeitung jedoch und Rupps darin enthaltenen Forderungen und Auslassungen bestätigen meinen anfänglichen Zweifel: Christa Rupp ist eine veritable Fehlbesetzung im Amt als Landenbehindertenbeauftragte.

Offenkundig herrscht bei Rupp immer noch der Glaube vor, bei Inklusion ginge es um eine integrative Beschulung. Also, man muss sich anpassen um ein möglich homogenes Klassengefüge zu bekommen. Anders kann ich mir ihre Forderungen und Auslassungen aus dem Artikel nicht erklären.

Mit einer solchen Personalie können die dringend notwendigen Veränderungen und Verbesserungen für die inklusive Beschulung nicht verwirklicht werden. Im Gegenteil, durch die Forderung, Förderschulen zu erhalten, werden vorhandene Strukturen, die mit Hilfe einer Landesbehindertenbeauftragten aufgebrochen werden sollen, weiter fest zementiert.

Anstatt die Notwendigkeit der gesellschaftlich sinnvollen Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Behinderten auch im Saarland durchzusetzen, blockiert Christa Rupp genau das. Anstatt die dringend notwendigen finanziellen und personellen Maßnahmen bei der Landesregierung einzufordern, ganz konkret mehr finanzielle Mittel für die Umsetzung von Inklusion, fordert Rupp den Erhalt einer nicht inklusiven Beschulung und damit den Ausschluss von Behinderten. Dieses Verhalten boykottiert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft. Anstatt den betroffenen Eltern durch Aufklärung die durchaus verständlichen Ängste zu nehmen, verstärkt Rupp durch ihre Forderungen eben diese.

Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist letztlich eine große Chance für unsere Gesellschaft insgesamt. Deren Umsetzung durch Beharrlichkeit und Aufklärung für die nächsten sechs Jahre zu fordern und zu fördern ist Kernaufgabe einer Landesbehindertenbeauftragten.

Liebe Christa Rupp, überdenken Sie bitte Ihre Befähigung für das Amt als Landesbehindertenbeauftragte und verzichten Sie auf dieses Amt.