Der Bedarf nach sozialem Wohnraum in Saarbrücken ist groß: Wie aktuelle Studien zeigen, fehlen in diesem Bereich einige tausend Wohnungen. Daher brauchen wir zügig ein Instrumentarium, um die Anreize für Investoren zur Schaffung von Sozialwohnungen zu erhöhen. Die von der Landesregierung angekündigte Erhöhung der Zuschüsse von 1000 Euro/m² auf 1750 Euro/m² ist dafür ein wichtiger Schritt. Ich erwarte, dass die zusätzlichen Fördermittel zeitnah in der Landeshauptstadt ankommen.
Die Grüne-Stadtratsfraktion stellt hierzu einen Antrag für die kommende Sitzung des Saarbrücker Stadtrates. Mit dem Antrag fordert Saarbrücken die Landesregierung des Saarlandes auf, das “Aktionsprogramm Wohnraumförderung” sofort umzusetzen.
Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Tilgungszuschuss für Kredite weiterhin 25 Prozent beträgt und die Zinsbedingungen für diese Darlehen unverändert bleiben. Denn nur, wenn diese Rahmenbedingungen stimmen,können wir dem sozialen Wohnungsbau in Saarbrücken einen Schub verleihen.
Neben dem klassischen sozialen Wohnungsbau werden auch preiswerte Wohnungen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, für Senioren, junge Familien sowie für Singles in Saarbrücken immer stärker nachgefragt. An dieser Stelle sind zwar die vom Innenminister angekündigten Zuschüsse für Familien für Hausbau und Modernisierung begrüßenswert, aber längst nicht ausreichend. Die Stadt selbst muss hier mehr Investieren. Um festzustellen, wo bedarfsgerechter Wohnraum entstehen kann, brauchen wir ein Flächenmanagement, das auf Nachhaltigkeit und Ökologie ausgelegt ist. Die Innenverdichtung muss der Erschließung neuer Flächen vorgezogen werden. Darüber hinaus soll größter Wert darauf gelegt werden, dass sich neue Wohnungen ins Stadtbild einfügen, möglichst viele Grünflächen auf den Grundstücken entstehen und die Gebäude in energiesparender Passivbauweise angelegt werden.
Sollte Innenminister Bouillon tatsächlich daran gelegen sein, dass in der Landeshauptstadt ausreichend adäquater Wohnraum entsteht und sie damit langfristig für die Bürger*innen attraktiv bleibt, darf er solche Investitionen nicht in die Sparbemühungen mit einrechnen.