
„Laut einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Bürger*innen, für die ein Betreuer „in allen Angelegenheiten“ bestellt ist, nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Ich begrüße dieses Urteil und sehe darin eine wichtige Stärkung der Rechte von behinderten Mitbürger*innen, die vom bisherigen sogenannten Wahlrechtsausschluss mehrheitlich betroffen sind.
Denn dass Mitbürger*innen, die auf eine gerichtlich angeordnete Betreuung angewiesen sind, von vielen Wahlen in Deutschland ausgeschlossen werden, obwohl sie voll geschäftsfähig sind, stellt eine erhebliche Diskriminierung dar. Insbesondere sind hiervon Bürger*innen mit Behinderung betroffen, die zum Beispiel in Behinderten-Werkstätten arbeiten. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht auch ein wichtiges Urteil gegen Diskriminierung von Teilen unserer Gesellschaft gefällt.
Wie das Gericht festgestellt hat, verstößt der pauschale Wahlrechtsausschluss gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung. Ich erwarte, dass dieses Urteil nun auch unmittelbar Auswirkungen auf bevorstehende Wahlen im Saarland hat. Nach der Entscheidung aus Karlsruhe darf unserer Auffassung nach der Wahlrechtsausschluss für die bevorstehende Kommunal- und Europawahl am 26. Mai nicht mehr bestehen. Schließlich ist die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene als Ziel formuliert.“
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