“Ich begrüße, dass der Landtag im Rahmen einer Sondersitzung die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen möchte, wonach betreute Mitbürger*innen bereits bei der
kommenden Kommunalwahl selbstständig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Allerdings werden diese Bürger*innen erst einen Antrag stellen müssen, um tatsächlich am 26. Mai an den Wahlen teilnehmen zu können. Ich halte dies für eine unnötige Hürde.
Ich erwarte daher, dass die Stadt Saarbrücken alle Möglichkeiten nutzt, um betreute Mitbürger*innen aktiv über die bevorstehenden Wahlen aufzuklären und dazu die Informationen bereitstellt, die auch auf der Wahlberechtigungskarte verzeichnet sind (Wahltermin, Wahlzeit, Örtlichkeit). Durch die Bereitstellung dieser Informationen soll sich die Antragstellung dann erübrigen. Die Stadt könnte die betroffenen Personen entweder schriftlich benachrichtigen oder das Informationsschreiben über die/den bestellte*n Betreuer*in abwickeln.“
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