Mitbürger:innen mit Behinderungen dürfen meiner Auffassung nach bei der Corona-Impfung nicht übergangen werden, denn sie zählen mitunter zu einer Hochrisikogruppe. In den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission wird Menschen mit Behinderungen dennoch nicht die notwendige Priorität eingeräumt. Mitbürger:innen mit Trisomie 21 etwa zählen bislang zur Gruppe 2 und können sich daher zurzeit noch nicht impfen lassen.
Gerade Personen mit Schwer- und Mehrfachbehinderung sind jedoch extrem durch das Corona-Virus bedroht. So ist zum Beispiel blinden Menschen die Einhaltung der Abstandsregeln kaum möglich, wodurch das Ansteckungsrisiko steigt. Weiterhin sind viele behinderte Mitbürger:innen auf körpernahe Dienstleistungen angewiesen und haben ein höheres Infektionsrisiko. Viele von ihnen isolieren sich deshalb bereits seit dem Frühjahr 2020 vollständig. Daher ist nur folgerichtig, dass sie schnellstmöglich Zugang zur Impfung erhalten.
Ich fordere daher von unserer Landesregierung, Mitbürger:innen mit Behinderungen sowie zumindest alle Personen mit Pflegegrad 4 und 5 in die Gruppe 1 für die Corona-Schutzimpfung aufzunehmen, sodass die Impfung zeitnah erfolgen kann.

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