Teilhabe am Alltag

Am Samstag, dem 10. Februar 2024, ist folgender Beitrag von mir im Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt Saarbrücken erschienen:

„Mit dem Ziel, allen Mitbürger:innen eine gleichberechtigte Teilhabe am alltäglichen Leben zu ermöglichen, ist bereits im Jahr 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Ihr Kernauftrag ist es, die Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzubringen. In der Landeshauptstadt Saarbrücken sind hierzu seither schon wichtige Maßnahmen getroffen wurden. Viele weitere sind jedoch noch nötig, etwa, was die Barrierefreiheit im Alltag anbelangt.

Daher haben wir bereits im Jahr 2021 im Stadtrat einen Aktionsplan verabschiedet, der die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen soll. Wir begrüßen, dass die Landeshauptstadt mitsamt ihrer Eigenbetriebe diesen Plan nun kürzlich mit insgesamt zehn Handlungsfeldern veröffentlicht hat. Diese reichen unter anderem von den Bereichen Bildung und Arbeit, über Wohnen, Gesundheit, bis hin zum Thema Mobilität. Wir erwarten zusätzlich, dass auch der Stadtwerke-Konzern einen ähnlichen Aktionsplan insbesondere mit Blick auf den ÖPNV auflegt.

Entscheidend wird nun sein, zeitnah konkrete Maßnahmen umzusetzen. Ein erstes Projekt konnten wir bereits auf den Weg bringen. So wird die Saarbrücker Stadtgalerie im Rahmen des Projektes „Die Kunst der Inklusion“ Fortbildungen für Erwachsene mit kognitiver Behinderung anbieten, damit diese die Bildungsangebote der Stadtgalerie mitgestalten sowie eigenständig Führungen konzipieren und umsetzen können. Wir sind zuversichtlich, mit solchen und ähnlichen Maßnahmen die Inklusion in der Landeshauptstadt maßgeblich voranzubringen.“